Die GPK des IVR
Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) prüft eigenständig oder auf Antrag der Mitgliederversammlung die Entscheidungen der Organe auf deren Übereinstimmung mit der allgemeinen Rechtsordnung, den Statuten, dem Reglement und den Beschlüssen übergeordneter Organe, sowie deren Finanzsituation