PATIENTEN-
TRANSPORTDIENST

Hier stellen wir Ihnen die Qualitätssicherung
des Transportdiensts vor.

Anforderungen
Beratung
Dokumente

Anerkennung von Patiententransportdiensten

Einheitliche Qualitätssicherung

Patientenverlegungen

Die Zahl der Patientenverlegungen von einer Institution zur anderen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Der Grund liegt. u.a. in einer Spezialisierung der Spitäler. Nach einer akutmedizinischen Versorgung in der Region erfolgt öfters eine Verlegung in ein medizinisches Zentrum.

Zunahme der Transporte

Mit der Zunahme von Patiententransporten ist auch die Anzahl von Unternehmen gestiegen, die sich dieser Aufgabe widmen. Die Qualitätssicherung während des Transports (ausserhalb der geschützten Struktur eines Spitals) ist ein wesentliches Ziel des Interverbandes für Rettungswesen.

IVR First Aid Stufen im Patiententransportdienst

Sie haben eine Ausbildung im Gesundheitswesen und möchten sich einstufen lassen?
Folgende Berufe sind beim IVR äquivalent zu den Stufen 1-3. Nach der erfolgten Einstufung können Sie sich direkt bei einer IVR anerkannten Ausbildungsorganisation für einen Ersthelferkurs anmelden und bei einem Patiententransportdienst mit der geforderten Qualifikation arbeiten.

IVR-Anerkennung erlangen

In den Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4 wird festgelegt, welche qualitätssichernden und -fördernden Elemente vorhanden sein müssen, damit ein Unternehmen die entsprechende IVR-Anerkennung erlangen kann. Anerkennungen werden erstmals ab 01. Januar 2023 durchgeführt. Interessierte Unternehmen dürfen sich ab sofort mit uns in Verbindung setzten.

Die Richtlinien des IVR stützen sich auf die drei Aspekte Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und berücksichtigen den Qualitätskreislauf Plan –Do –Check –Act und Elemente der kontinuierlichen Verbesserung.

Wir verstehen uns als fördernde und unterstützende Organisation der Patiententransporten und nicht als Aufsichtsorganisation.

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat am 25. November 2021 Folgendes beschlossen:

Es obliegt den kantonalen Behörden, die Richtlinien zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4 als verbindlich zu erklären. Die Kantone können sich auch innerhalb der Regionalkonferenzen auf ein einheitliches Vorgehen einigen.

Beratung und Downloads

Thomas Brunner

Deutsch
+41 (0) 31 320 11 40

Nicolas Soldati

Französisch/Italienisch
+41 (0) 31 320 11 42

Terminologie

Terminologie des IVR
als PDF zum Download

PDF-Dokumente zum Download

  • Richtlinien »

    Richtlinien  zur Anerkennung von  Unternehmen für Sekundäreinsätze S3  und Patiententransporte S4 (Version 1.1)

  • Handbuch »

    Handbuch für die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung von Unternehmen für Sekundäreinsätze (S3) und Patiententransporte (S4)

  • Tarife »

    Tarife für die Anerkennung von Unernehmen für Sekundäreinsätze S3 und Patiententransporte S4