SNZ 144

Hier stellen wir Ihnen die Qualitätssicherung
der Sanitätsnotrufzentrale 144 vor.

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Sanitätsnotrufzentrale 144

Qualitätssicherung der SNZ 144

SNZ 144 mit IVR-Anerkennung

Qualitätssicherung nimmt heutzutage im Gesundheitswesen einen festen Platz ein. Das Streben nach Verbesserung der Betriebsführung und der Betriebsorganisation wird in den Sanitätsnotrufzentralen 144 gross geschrieben.

In den Richtlinien zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144 wird festgelegt, welche qualitätssichernden und -fördernden Elemente vorhanden sein müssen, damit eine SNZ 144 die IVR-Anerkennung erwerben kann.

Die Richtlinien des IVR stützen sich auf die drei Aspekte Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und berücksichtigen den Qualitätskreislauf Plan –Do –Check –Act und Elemente der kontinuierlichen Verbesserung.

Die Richtlinien des IVR zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen werden von der GDK-Plenarversammlung verabschiedet.
Den Kantonen wird empfohlen, im Rahmen ihrer Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit den Richtlinien des IVR zu folgen.

Der IVR unterstützt

Leistung immer wieder überprüfen und Verbesserungen erreichen.

Wir verstehen uns als fördernde und unterstützende Organisation im präklinischen Rettungswesen und nicht als Aufsichtsorganisation. In diesem Sinne verbessern die vorliegenden Bestimmungen die Versorgungsqualität der Patienten noch nicht, sind jedoch ein Weg, dies zu erreichen.

Beratung – haben Sie Fragen?

Thomas Brunner

Deutsch
+41 (0) 31 320 11 40

Nicolas Soldati

Französisch/Italienisch
+41 (0) 31 320 11 42

Dokumente zum Download

  • Richtlinien 2024

    Richtlinien zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144

  • Handbuch 2024

    Handbuch für die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung einer Sanitätsnotrufzentrale gemäss Richtlinien

  • Richtlinien 2017

    Richtlinien zur Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144

  • Tarife »

    Tarife für Anerkennungsverfahren Sanitätsnotrufzentralen SNZ 144

  • HANDLUNGSEMPFEHLUNG LUFTRETTUNG

    Handlungsempfehlungen für die Alarmierung und die Disposition von Rettungshubschraubern (RTH) durch die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144

  • RETTUNGSKETTE

    Neue Rettungskette 2021

ANERKANNTE SANITÄTSNOTRUFZENTRALEN 144

SNZ 144 Aargau

  • Stadt: Aarau
  • Anerkennung; Ja

SNZ 144 Bern

  • Stadt: Bern
  • Anerkennung: Ja

SNZ 144 Biel-Bienne

  • Stadt: Biel
  • Anerkennung: Ja

SNZ 144 St. Gallen

  • St. Gallen
  • Anerkennung: Ja

SNZ 144 Basel

  • Stadt: Basel
  • Anerkennung: Ja

Casu 144 Fribourg

  • Stadt: Fribourg
  • Anerkennung: Ja

Soccorso 144 Ticino

  • Stadt: Lugano
  • Anerkennung: Ja

Casu 144 Vaud / Neuchâtel

  • Stadt: Lausanne
  • Anerkennung: Ja

SNZ 144 Wallis

  • Stadt: Siders
  • Anerkennung: Ja

SNZ 144 Graubünden

  • Stadt: Chur
  • Anerkennung: Ja

SNZ 144 Solothurn

  • Stadt: Solothurn
  • Anerkennung: Ja