RETTUNGSDIENST

Hier stellen wir Ihnen die Qualitätssicherung
des Rettungsdienstes vor.

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Anerkannte Dienste

Anerkennung von Rettungsdiensten

Einheitliche Qualitätssicherung

IVR fördert und unterstützt

Qualitätssicherung nimmt heutzutage im Gesundheitswesen einen festen Platz ein. Das streben nach Verbesserung der Betriebsführung und der Betriebsorganisation wird im Rettungsdienst hoch geschrieben.

In den Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten wird festgelegt, welche qualitätssichernden und -fördernden Elemente vorhanden sein müssen, damit ein Rettungsdienst die IVR-Anerkennung erwerben kann.

Die Richtlinien des IVR stützen sich auf die drei Aspekte Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und berücksichtigen den Qualitätskreislauf Plan –Do –Check –Act und Elemente der kontinuierlichen Verbesserung.

Wir verstehen uns als fördernde und unterstützende Organisation im präklinischen Rettungswesen und nicht als Aufsichtsorganisation.

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat am 25. November 2021 Folgendes beschlossen:

Die Kantone werden angehalten, im Rahmen ihrer Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit den Richtlinien des IVR zur Anerkennung von Rettungsdiensten zu folgen. In Rettungsdiensten, die nachweislich und mehrheitlich in schwierigem topographischem Gebiet im Einsatz sind, ebenso, wenn wegen engen Durchfahrten oder Unterführungen der Einsatz von einem Rettungswagen (Typ C) verunmöglicht ist, können kleinere Ambulanzfahrzeuge (Typ B) mit der Ausrüstung von Rettungswagen (Typ C) eingesetzt werden.

Der IVR unterstützt

Leistung immer wieder überprüfen und Verbesserungen erreichen.

Strukturierte Qualitätssicherung ist eine Notwendigkeit, sowohl für einen etablierten Rettungsdienst mit langer Tradition als auch für eine neu entstandene Struktur mit neuen Abläufen und Regeln. Es geht nicht einfach nur darum, einen vorgegebenen Level zu erreichen, sondern darum, Instrumente zu schaffen, die Leistung immer wieder zu überprüfen und Verbesserungen zu erreichen.

Beratung und Dokumente

Thomas Brunner

Deutsch
+41 (0) 31 320 11 40

Nicolas Soldati

Französisch/Italienisch
+41 (0) 31 320 11 42

Terminologie

Terminologie des IVR
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PDF-Dokumente zum Download

  • Richtlinien »

    Für den Bau und die Ausrüstung von Ambulanzfahrzeugen

  • Richtlinien »

    Für die Persönliche Schutzausrüstung von Personal im Sanitätsdienstlichen Einsatz

  • Handlungsempfehlung Luftrettung

    Handlungsempfehlungen für die Alarmierung und die Disposition von Rettungshubschraubern (RTH) durch die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144

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