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Richtlinien zur Anerkennung von Ersthelferausbildungsorganisationen
Einheitliche Qualitätssicherung
Die Ausbildung in der Ersten Hilfe nimmt heutzutage eine wichtige Rolle im Rettungswesen ein. Nicht nur im Bereich der Nothelfer sind die Anforderungen gestiegen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst worden. Eine einheitliche Qualitätssicherung wird einerseits durch die behördlichen Instanzen gefordert und anderseits von der Praxis als nützliches und notwendiges Instrument gewünscht.
In den Richtlinien und den dafür erstellten Reglementen wurde festgelegt, welche Strukturen, Prozesse und Abschlüsse vorhanden sein müssen, um die Anerkennungen nach den Richtlinien des IVR zu erlangen.
Entscheidet sich die Ausbildungsorganisation, eine Qualitätssicherung zu betreiben, sollten die Mitarbeiter miteinbezogen werden. Qualitätssicherung kann auch als Instrument zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung eines Unternehmens eingesetzt werden.
Tobias Meyre
+41 (0) 31 320 11 46
Terminologie des IVR
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Sie haben eine Ausbildung im Gesundheitswesen und möchten einen Ersthelferkurs besuchen ?
Folgende Berufe sind beim IVR äquivalent zu den Stufen 1-3, somit können Sie sich direkt bei einer Organisation für einen Ersthelferkurs anmelden.
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Ausbildungen im Gesundheitswesen werden durch den IVR gemäss Liste als Kursleiter eingestuft. Somit können Sie bei einer IVR-anerkannten Ausbildungsorganisation als Kursleiter tätig sein.
Die Direktion stellt Ihnen nachfolgend ein Bewertungsdokument der Äquivalenzüberprüfung Kursleiter Stufe 3 IVR zu Verfügung, damit Sie Ihre Daten möglist einfach und komplett einreichen können. Bitte reichen Sie uns folgende Dokumente ein, damit der Antrag überprüft werden kann:
Kursleiter Stufe 1 & 2 werden durch IVR Anerkannte Ausbildungsorganisationen beurteilt.