Adresse:

Interverband für
Rettungswesen IVR-IAS
Haus der Kantone
Speichergasse 6
Postfach
3000 Bern 7

Tel 031 320 11 44
Fax 031 320 11 49

Mail: info@ivr.ch

 

Anerkennung SNZ

Anerkennung Sanitätsnotrufzentralen

Auch dieses Anerkennungsverfahren des IVR ist eine Möglichkeit, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geforderte Qualitätssicherung zu dokumentieren.
Da die Zahl der SNZ weit kleiner als jene der Rettungsdienste und zudem dieses Anerkennungsverfahren noch jünger als das jenige von Rettungsdienste ist, sind es erst einige wenige Zentralen, welche durch den IVR Anerkannt:

Schutz & Rettung Zürich (Standorte Flughafen und Stadt)
Sanitätsnotrufzentrale Sanität Basel
Kantonale Notrufzentrale St. Gallen (Fachbereich Sanität)
Sanitätsnotrufzentrale Ticino Soccorso
Urgences Santé 144 Lausanne

Nichts desto trotz: Die Anerkennung von Sanitätsnotrufzentralen oder Rettungsdiensten dokumentiert ein grosses Mass an Initiative und Wille der SNZ_webganzen dort arbeitenden Teams zur Qualität am eigenen Arbeitsplqtz. Dies zu Gunsten der Notfallpatienten und einer funktionierenden Rettungskette, indem diese Leute dort eine zusätzliche Ansterngung erbringen.

Wie üblich bei allen Qualitäts- und Anerkennungsverfahren: Alle einmal anerkannten Betriebe müssen nach einer gewissen Zeitperiode erneut mit einer noch etwas vertiefteren Qualitätsprüfung ihre weitere diesbezügliche Entwicklung dokumentieren.

 

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Mitteilungen und News aus dem Rettungswesen

Mitglieder des IVR haben hier die Möglichkeit News und Meldungen, wie zum Beispiel Stellenausschreibungen, zu platzieren. Auch andere Mitteilungen und Texte sind willkommen.

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